Taskforce am Einsatzort © Bayerisches Staatsministerium des Innern, Projektgruppe DigiNet

Taskforce am Einsatzort

Gesundheit und Umwelt - Elektromagnetische Felder

Besitzen Sie nicht auch ein Smartphone oder einen Computer, der drahtlos funktioniert? Ob Babyphone, kabelloses Telefon, Handy oder andere drahtlose Technik: In den vergangenen Jahren wurde unsere Welt zunehmend digitalisiert. Auch unsere Radio- und Fernsehprogramme werden seit 2012 digital gesendet. Und ebenso wird im Bereich Sicherheit seit geraumer Zeit auf diesen Standard umgestellt.

Der Gesetzgeber hat in der Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt, die den Gesundheitsschutz sicherstellen. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Forschungen und den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionising Radiation Protection (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Rates. Für digitale BOS-Funkanlagen gilt derselbe Grenzwert wie für vergleichbare Sende- und Empfangsanlagen etwa im Mobilfunkbereich.

Jeder Standort mit der neuen digitalen Technik darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Standortbescheinigung ausgestellt hat, die die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt. In diesem Verfahren werden die Immissionen aller Sender eingerechnet.

Unangekündigte Kontrollen

Unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen und regelmäßige Messungen elektromagnetischer Felder durch die Bundesnetzagentur gewährleisten, dass die Grenzwerte eingehalten werden und Bürger sowie Einsatzkräfte sich sicher fühlen können.

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