Ausbildung und Karriere
Das bayerische Innenministerium erfüllt ganz unterschiedliche Aufgaben. Das spiegelt sich auch in unserem Geschäftsbereich wider. Die Landratsämter und Regierungen gehören ebenso dazu wie die Staatlichen Bauämter und Straßenmeistereien. Auch die Polizei ist Teil unseres Geschäftsbereichs.
Entsprechend groß sind die Möglichkeiten, die wir Ihnen je nach Schul- oder Hochschulabschluss für Ausbildung, Studium und Karriere bieten können.
Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Das Innenministerium stellt Juristen und Juristinnen für die innere Verwaltung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Bauverwaltung und die Bayerische Polizei ein.
Sie besitzen die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss? Dann bieten wir Ihnen ein Fachhochschulstudium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) beziehungsweise zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH).
Voraussetzung für das Fachhochschulstudium zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) und zur Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH) ist die (Fach-)Hochschulreife.
Wenn Sie den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweisen können, bieten wir Ihnen eine Ausbildung zum Verwaltungswirt beziehungsweise zur Verwaltungswirtin.
Praktika werden im Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung nur im nachgeordneten Bereich (Regierungen, Landratsämter), nicht aber im Ministerium selbst angeboten. Wenn Sie sich für ein Praktikum in diesem Bereich interessieren, richten Sie Ihre Anfrage bitte unmittelbar an die jeweilige Behörde.
Polizei
Informationen zur Karriere bei der Bayerischen Polizei erhalten Sie auf unserer Ausbildungsseite Polizei.
Gesundheits- und Veterinärverwaltung, Verbraucherschutz
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Im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) und Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Bachelor of Arts (Soziale Arbeit).
Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur und Hygienekontrolleurin können Sie zugelassen werden, wenn Sie den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen.
Für die Weiterbildung zum Sozialmedizinischen Assistenten oder Assistentin setzt voraus, dass Sie bereits vorher bei einem Landratsamt angestellt sind.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Veterinärassistenten oder -assistentin ist unter anderem die Meisterprüfung für den Beruf Landwirt oder die Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft.
Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur beziehungsweise -kontrolleurin können Sie zugelassen werden, wenn Sie die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden haben.
Bayerische Staatsbauverwaltung
Architekten und Ingenieure mit Hochschulabschluss können eine bundesweit anerkannte Zusatzqualifikation zum Einstieg in die Beamtenlaufbahn erwerben.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung bietet sowohl Praktikikumsplätze als auch die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten für Studierende an.
Staatlich geprüfte Techniker und staatlich geprüfte Technikerinnen können eine Zusatzqualifikation zum Einstieg in die Beamtenlaufbahn als Straßenmeister und Straßenmeisterin erwerben.
Mit einem Hauptschul- oder Realschulabschluss bieten wir Ihnen eine Ausbildung zum Straßenwärter und zur Straßenwärterin.
