




Das Bayerische Staatsministerium des Innern unterstützt bei dieser wichtigen Aufgabe mit einem Ideenwettbewerb zur Gewinnung neuer Mitglieder für das sicherheitsrelevante Ehrenamt. Gesucht werden kreative, wirkungsvolle und auch tatsächlich umsetzbare Ideen oder bereits bewährte Projekte, insbesondere zur örtlichen Zusammenarbeit von Feuerwehren / freiwilligen Hilfsorganisationen / THW mit Schulen. Mit dem Ideenwettbewerb wird zugleich die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements herausgestellt und gezeigt, wie wichtig eine dauerhafte Nachwuchsgewinnung ist.
Über die Teilnahmeberechtigung, den Einsendeschluss, die Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge und alles Weitere erfahren Sie hier.
Nachdem die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien im Zuwendungsbereich Fahrzeug- und Geräteförderung letztmals 2008 grundlegend überarbeitet wurden, erfolgen zum 01.01.2012 folgende Änderungen und Verbesserungen für die bayerischen Städte und Gemeinden und ihre Feuerwehren:
1. Pauschale Anhebung der Förderfestbeträge bei Fahrzeugen und Geräten um 10%
Eine grundlegende Verbesserung für die kommunalen Haushalte wird zudem mit der pauschalen Anhebung der bei der Fahrzeug- und Geräteförderung geltenden Festbeträge um rund zehn vom Hundert verfolgt. So wird beispielsweise der Festbetrag für eine große Drehleiter von 175.000 € auf 192.500 € angehoben.
2. Neuheiten im Förderkatalog
Darüber hinaus wird der Katalog der künftig förderfähigen Fahrzeuge um neue Fahrzeugtypen erweitert.
Nachdem bereits im Mai 2011 die neu genormten Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 und TLF 4000 aufgenommen wurden, wird künftig auch das kleinste genormte Tanklöschfahrzeug TLF 2000 gefördert (50.000 €).
Zudem können die mit Atemschutz ausgestatteten bayerischen Feuerwehren für den Transport von Mannschaft und Gerät ab dem 01.01.2012 auch einen Mannschaftstransportwagen MTW (10.500 €) gefördert erhalten.
Für den Transport von an der Einsatzstelle erforderlichem Material ist der Gerätewagen Logistik GW-L1 vorgesehen (26.500 €).
Zur Sicherung von Unfallstellen außerorts auf mehrspurigen Straßen werden aus Mitteln des Feuerschutzsteueraufkommens auch Verkehrssicherungsanhänger VSA mit einem Festbetrag in Höhe von 4.500 € gefördert. Damit leistet die bayerische Staatsregierung einen weiteren Beitrag zur Eigensicherung im Feuerwehrdienst für die überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrfrauen und –männer.
Im Bereich der Schlauchpflege wird die Förderung der Geräteausstattung und der technischen Ausstattung von Schlauchtürmen neu geordnet.
Auch wird der Festbetrag für die Beschaffung von Geräteausstattung für Atemschutzwerkstätten angehoben.
3. Förderung kommunaler Zusammenarbeit
Um eine verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen und ihrer Feuerwehren bei der Beschaffung baugleicher Fahrzeuge zu unterstützen, wird der jeweilige Förderfestbetrag in diesen Fällen um zehn von Hundert angehoben, wenn sich mindestens zwei Kommunen zusammenschließen, um in einer gemeinsamen Ausschreibung in Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischen Einbauten baugleiche Fahrzeuge zu erwerben.
Geregelt wird in diesem Zusammenhang auch die Förderung bei der Zusammenarbeit mehrerer Kommunen beim Bau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses.
4. Kontingentierung und Fördervoraussetzungen
Darüber hinaus werden die für eine Förderung bestimmter Feuerwehrfahrzeuge sowie von Hilfeleistungssätzen bislang bestehenden Jahreskontingente aufgehoben; eine Beschaffung ist damit künftig ohne zahlenmäßige Beschränkung möglich.
Auch werden die Fördervoraussetzungen für Einsatzleitwagen ELW1 abgeändert, so dass diese Führungsfahrzeuge künftig auch für Feuerwehren mit Zügen gefördert werden können.
5. Sonderförderprogramm Wärmebildkameras
Ein besonderes Anliegen ist es dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, die mit Atemschutz ausgestatteten bayerischen Feuerwehren mit Wärmebildkameras auszurüsten. Daher wird dafür ein bis 2016 laufendes Sonderförderprogramm aufgelegt. Hitzebeständige und robuste, und damit für die Einsatzzwecke der Feuerwehren besonders geeignete Wärmebildkameras sind für die Eigensicherung der Feuerwehrleute bei der Brandbekämpfung in Gebäuden wie auch zum Aufspüren von Personen in verrauchten Räumen ein unerlässliches Arbeitsgerät. Hier unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen im Rahmen eines Sonderförderprogramms bei der Beschaffung mit 2750 Euro je Wärmebildkamera mit Zubehör.
Das Sonderförderprogramm zur Beschaffung der Endgeräte Digitalfunk ist seit November 2012 in Kraft. Darini wurden nach intensiver fachlicher Bewertung viele Forderungen der Verbände und Hilfsorganisationen aufgegriffen. Die notwendige Erstausstattung der Feuerwehren wird mit 80 Prozent aus staatlichen Haushaltsmitteln gefördert. Gleiches gilt für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Insgesamt wird für das Förderprogramm, das sich über mehrere Jahre erstreckt, mit einem Fördervolumen von rund 80 Millionen Euro gerechnet.
Die Förderung von Fahrzeugfunkgeräten und Handfunkgeräten ist fahrzeug- und funktionsbezogen. Art und Anzahl der geförderten Endgeräte richten sich somit bayernweit einheitlich nach dem Fahrzeugtyp bzw. einer ausgeübten Funktion. Das Förderprogramm sieht eine Förderung mit Förderfestbeträgen vor. Grundlage für die Berechnung der Festbeträge sind die Preise, die nach einer Preiserkundung des Innenministeriums für die Mengen, die bei gemeinsamer Ausschreibung auf ILS-Ebene durchschnittlich beschafft werden, erreicht werden können.
Der Text des Sonderförderprogramms sowie die Antragsformulare und weitere Anlagen sind zum Download unter Rechtliche Grundlagen – Förderung digitaler Endgeräte eingestellt.