Feuerwehr
Blitzeinschlag
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei fast 7.800 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch rd. 250 Berufs-, Werk- und Betriebsfeuerwehren.
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.
Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren.
Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen und durch die Einrichtung und die Unterhaltung der staatlichen Feuerwehrschulen.
Hochwasser
Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser.
Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 63. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
Kostenpflichtig ist der Gefahrenverursacher oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, z.B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
Koordinierung der psychosozialen Notfallversorgung bei besonders belastenden Einsätzen und Katastrophen
Psychische Belastungen bei Einsatzkräften, Opfern und deren Angehörigen stehen bei und nach extremen Ereignissen seit einigen Jahren immer häufiger im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Für Einsatzkräfte wurde im Jahr 2003 an der
Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
ein Fachbereich "Psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften (PSBE)" eingerichtet. Das Bundesministerium des Innern hat im Jahr 2003 drei Forschungsaufträge vergeben.
In zwei Forschungsvorhaben wurden bestehende und fortentwickelte Konzepte der primären und sekundären Prävention von posttraumatischen Belastungsstörungen bei freiwilligen Einsatzkräften untersucht.
Ein drittes Forschungsprojekt befasste sich mit der Entwicklung von Standards und Empfehlungen für ein Netzwerk zur bundesweiten Strukturierung und Organisation psychosozialer Notfallversorgung. Diese Forschungsgruppe hat bereits im Juli 2004 ihren Endbericht vorgelegt. In diesem Endbericht ("Netzwerkbericht") werden auch konkrete Empfehlungen für die Koordinierung und Organisation der
psychosozialen Notfallversorgung
auf der Ebene der Kreisverwaltungsbehörden, des Landes und des Bundes ausgesprochen. Nach den Empfehlungen dieses Berichtes wird in Bayern zur Verbesserung der psychosozialen Notfallversorgung bei besonders belastenden Einsätzen und Katastrophen eine Struktur aufgebaut. Hierzu dient das
PSNV-Grundsatzschreiben
(IMS vom 24. Januar 2008).
Staatliche Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens – Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zum 1. Juli 2008
Zum 1. Juli 2008 werden die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien geändert.
Kern der Neuerungen sind vor allem Verbesserungen im Bereich der Fahrzeugförderung, die den kommunalen Kassen zu Gute kommen. So werden neben einer spürbaren Erhöhung der Förderfestbeträge vieler Feuerwehrfahrzeuge und –geräte auch die in den letzten Monaten neu genormten Feuerwehrfahrzeuge Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 und Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10/6 in den Kreis der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen. Ebenfalls wieder gefördert werden die seit 2005 nicht mehr geförderten Fahrzeuge Versorgungs-LKW und Einsatzleitfahrzeug ELW1; für diese Fahrzeuge ist die Förderung allerdings auf die Neubeschaffung von bayernweit 96 Fahrzeuge je Typ ab 1. Juli 2008 beschränkt.
Im Bereich des Feuerwehrgerätehausbaus bleibt es dagegen derzeit der Höhe nach bei den bisher schon geltenden stellplatzbezogenen Förderfestbeträgen. Lediglich die Förderung der besonderen Einrichtungen in Feuerwehrgerätehäusern (Schlauchpflegeeinrichtungen, Atem-schutz-Werkstätten, Atemschutz-Übungsanlagen) wird neu geordnet. Künftig werden ausschließlich die vollständigen Geräteausstattungen gefördert.
Darüber hinaus wird auch das Antragsverfahren vereinfacht durch ein einheitliches Antragsformular; mit diesem zusammen müssen für den Feuerwehrgerätehausbau nur noch ein Übersichtsplan, ein Lageplan sowie entsprechende Baupläne vorgelegt werden.