Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit
Gemeinsame Streife der bayerischen und österreichischenPolizei
Nachdem zunächst im Mai 2004 zehn neue Mitgliedstaaten hinzugekommen sind, sind zum 1. Januar 2007 nach einem EU-Beschluss auch Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen worden. Somit besteht die EU nunmehr aus 27 Staaten. Wenn auch nicht sofort nach dem Beitritt, so wurde doch nach einiger Zeit der Grenzverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten erheblich erleichtert. Zwar bleiben die rechtlichen Grenzen bestehen, doch fielen am 21. Dezember 2007 zwischen Bayern und Tschechien die Schlagbäume; ebenso wie europaweit zu acht weiteren „neuen“ EU-Staaten die Binnengrenzkontrollen eingestellt wurden. Ausnahme blieb der griechische Teil der Inselrepublik Zypern. Die Schweiz, wenngleich kein EU-Mitglied, wendet den sog. Schengen-Besitzstand seit dem 12. Dezember 2008 an den Landgrenzen und seit dem 29. März 2009 an den Luftgrenzen vollständig an. Somit entfallen die Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Die Zollkontrollen bleiben jedoch bestehen, da die Schweiz nicht Mitglied der sog. Zollunion ist.
So erfreulich diese Entwicklung für die rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger ist, dürfen wir doch nicht vergessen, dass auch Kriminelle, insbesondere die Organisierte Kriminalität, versuchen werden, Profit aus dieser Situation zu schlagen. Umso wichtiger ist es für die bayerische Polizei, sich auf mögliche Herausforderungen einzustellen und Erreichtes konsequent umzusetzen.
Bayern hat bereits früh eigene Regelungen geschaffen, um den hohen bayerischen Sicherheitsstandard auch dann zu gewährleisten, wenn die Grenzkontrollen weggefallen sind. Hierzu gehört beispielsweise die sehr erfolgreiche Schleierfahndung, die im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität ebenso gute Ergebnisse zeigt wie im Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler. Das Konzept der Schleierfahndung, also anlassunabhängige Fahndungskontrollen im Grenzgebiet, wurde übrigens auch von der Bundespolizei für das Bundespolizeigesetz übernommen. Einem Vorstoß der Europäischen Kommission, die Schleierfahndung wegen eines Verstoßes gegen europäisches Recht für unzulässig zu erklären, haben auf Initiative Bayerns sowohl die Länder-, wie auch der Bundesinnenminister entschieden widersprochen, so dass die Schleierfahndung auch europarechtlich abgesichert ist. Zwischenzeitlich informieren sich immer mehr Partner aus anderen EU-Staaten bei der Bayerischen Polizei über dieses Fahndungsinstrument.
Bayern arbeitet verstärkt mit den anderen Polizeien Europas zusammen, so wie es auch das Schengener Durchführungsübereinkommen vorsieht bei den Staaten, zwischen denen die systematischen Binnengrenzkontrollen weggefallen sind. Ein Beispiel dafür ist das europaweite Fahndungssystem SIS (Schengener Informationssystem), dem auch die Staaten angeschlossen sind, die der EU und damit auch dem Schengener Durchführungsübereinkommen neu beigetreten sind. Auf Initiative Bayerns wird auf europäischer Ebene bereits über einen elektronischen polizeilichen Kriminalaktennachweis (EPRIS – Electronic Police Records Index System) diskutiert.
Die Zusammenarbeit Bayerns mit seinen Nachbarstaaten wird weiter intensiviert durch zahlreiche Initiativen und Vereinbarungen auf der Grundlage der Staatsverträge zwischen Deutschland und Tschechien, Österreich sowie der Schweiz. Diese werden im Übrigen ständig fortentwickelt; so trat am 1. Dezember 2005 auf maßgebliche Initiative Bayerns der Deutsch-Österreichische Polizeivertrag in Kraft, der eine noch engere Zusammenarbeit, unter anderem der bayerischen mit der österreichischen Polizei, ermöglicht. So können beispielsweise flüchtende Kriminelle im Wege der Nacheile über Staatsgrenzen hinweg verfolgt werden, es gibt gemeinsame Streifen im Grenzgebiet, und Verbindungsbeamte sorgen für eine schnelle und zuverlässige Informationsübermittlung zur Kriminalitätslage auf beiden Seiten der Grenzen. Daneben gibt es die enge Zusammenarbeit im täglichen Dienst, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder beim Einsatz von verdeckten Ermittlern in Fällen z.B. des Waffen- oder Rauschgiftschmuggels. Diese Möglichkeit bietet sich für die Bayerische Polizei auch in der Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik aufgrund bestehender völkervertraglicher Abkommen. Am 17. Dezember 2007 nahm das Gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit der deutschen / bayerischen Polizei und Zoll auf der einen Seite und der tschechischen Polizei / Zoll auf der anderen Seite, in Schwandorf und der Außenstelle Petrovice seinen Betrieb auf.
Darüber hinaus unterstützt die bayerische Polizei den Aufbau von effektiven und rechtsstaatlichen Polizeistrukturen auch in anderen ost- und süd-ost-europäischen Staaten, beispielsweise durch Ausbildungs- und Beratungshilfen.
Entsprechend der Grundidee des gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa sind aber auch andere Kooperationsformen, unabhängig von der EU-Zugehörigkeit, möglich. Ein Beispiel ist die Unterstützung der österreichischen Polizei u.a. durch bayerische Polizeibeamte anlässlich Der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich. In diesem Zusammenhang sei auch an die bayerischen Polizeibeamten erinnert, die im Rahmen der UNMIK-Mission der Vereinten Nationen im Kosovo eingesetzt sind und am Aufbau friedenssichernder ziviler Strukturen mitwirken.
Neben der bi- und multilateralen Zusammenarbeit arbeitet die bayerische Polizei eng mit den europäischen Institutionen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit zusammen. Beim europäischen Polizeiamt Europol, bei dem auch bayerische Polizeibeamte eingesetzt sind, werden wichtige kriminalpolizeiliche Informationen für ganz Europa zusammengeführt und analysiert. Auch bei Interpol leistet ein bayerischer Polizeibeamter Dienst. Diese Kooperation ist umso wichtiger, als die schrecklichen Ereignisse des 11. September 2001 und andere Terroranschläge deutlich gemacht haben, dass vom internationalen Terrorismus eine ernste Bedrohung ausgeht. In Zeiten zunehmender Globalisierung und einer immer enger vernetzten Welt ist auch unsere Heimat - zumindest abstrakt - gefährdet. Selbstverständlich läuft auch die Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands mit den Länderpolizeien und den für bestimmte Polizeiaufgaben zuständigen Bundesstellen auf gewohnt hohem Niveau weiter.
Ziel all dieser Bemühungen ist es, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auch in einer sich verändernden Welt zu gewährleisten und den bayerischen Sicherheitsvorsprung in Deutschland und Europa zu erhalten. Die Bayerische Polizei ist eingebettet in Europa und dennoch eigenständig - damit Bayern weiter sicher bleibt.