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Start » Sicherheit » Rettungsdienst in Bayern
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Rettungsdienst in Bayern

Rettungswesen

Rettungsdiensteinsatz nach Verkehrsunfall
Rettungsdiensteinsatz nach Verkehrsunfall

Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Der öffentliche Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung. Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern.

Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt (§ 1 AVBayRDG). In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Rettungsdienstbereichs hat die Aufgabe, mit den Beteiligten des Rettungsdienstes die Qualität rettungsdienstlicher Leistungen zu sichern und nach Möglichkeit zu verbessern.

Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg-, Höhlen- und Wasserrettung sowie die Errichtung der Integrierten Leitstellen einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung


Ideenwettbewerb

Nachwuchsgewinnung für das sicherheitsrelevante Ehrenamt in Feuerwehren, Technischen Hilfswerk und freiwilligen Hilfsorganisationen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern unterstützt bei dieser wichtigen Aufgabe mit einem Ideenwettbewerb zur Gewinnung neuer Mitglieder für das sicherheitsrelevante Ehrenamt. Gesucht werden kreative, wirkungsvolle und auch tatsächlich umsetzbare Ideen oder bereits bewährte Projekte, insbesondere zur örtlichen Zusammenarbeit von Feuerwehren / freiwilligen Hilfsorganisationen / THW mit Schulen. Mit dem Ideenwettbewerb wird zugleich die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements herausgestellt und gezeigt, wie wichtig eine dauerhafte Nachwuchsgewinnung ist.

Über die Teilnahmeberechtigung, den Einsendeschluss, die Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge und alles Weitere erfahren Sie hier.



Rettungsdiensteinsatz nach Verkehrsunfall
Rettungsdiensteinsatz nach Verkehrsunfall

Rechtliche Grundlagen:


Weitere Informationen zum Rettungsdienst in Bayern können Sie unter diesen Links abrufen: