Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Start » Sicherheit » Verfassungsschutz » Politischer Extremismus
Schrift + | -

Politischer Extremismus

Politischer Extremismus - was ist das eigentlich?

Kurz gesagt: ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben: Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Hierzu gehören insbesondere die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Extremismus äußert sich sowohl in Einstellungen, Meinungen und Ideologien als auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Verhaltensweisen, bis hin zu terroristischen Angriffen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen "verfassungsfeindliche Bestrebungen" genannt.

"Verfassungsfeindlich" wird häufig mit "verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit "verboten". Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot - kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.
Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslands verboten werden.

Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich im Rahmen der Gesetze frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als "verfassungsfeindlich" bezeichnet wird.

Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus

Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) ist eine zentrale Anlaufstelle der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist es, den Kampf gegen Rechtsextremismus und Linksextremismus weiter zu intensivieren und die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen, Kommunen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zu stärken. Im Vordergrund steht die umfassende Aufklärung.

Jeder Bürger kann sich an die Informationsstelle wenden und sich dort beraten lassen. Das Angebot der Informationsstelle richtet sich insbesondere an Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter der Jugend- und Bildungsarbeit. Kinder und Jugendliche sollen immunisiert werden hinsichtlich der Gefahren, die jegliche Art von Extremismus mit sich bringt. Gerade rechtsextremistische "Rattenfänger" sollen keine Chancen haben.

Die Informationsstelle verfolgt damit einen sehr breiten Ansatz. Auch unmittelbar vor Ort, in den Städten und Gemeinden, führt die Informationsstelle Veranstaltungen durch. Die Devise lautet: keine Chance den Extremisten! Die Beratung der Kommunen ist ein wichtiges Anliegen der Informationsstelle. Sie beantwortet z.B. Fragen im Zusammenhang mit angekündigtem Immobilienerwerb von Rechtsextremisten, der Verteilung von so genannten Schulhof-CDs oder Konzerten linksextremistischer Bands.

Ein Bürgertelefon steht unter der Rufnummer (089) 21 92 21 92 zur Verfügung.

Bestandteil der Aufklärungsarbeit sind auch die Internetportale "Bayern gegen Rechtsextremismus" und "Bayern gegen Linksextremismus", die die BIGE zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit betreibt.

Bürgertelefon: 089 - 21 92 21 92
E-Mail: gegen-extremismus@stmi.bayern.de

Internet:
www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de
www.bayern-gegen-linksextremismus.bayern.de


Themen


Informationsmaterial

Mehr zum Thema